FHU Recht

Eine Kommanditgesellschaft hat zwei Gesellschafter, die haften, den Kommanditisten und den Komplementär. Der Kommanditist haftet dabei nur bis zu dem Betrag, der im Handelsregister eingetragen ist, der Komplementär haftet jedoch unbegrenzt, also auch mit seinem Privatvermögen. Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Demnach steht die Hälfte Ihres Vermögens Ihrem Ehepartner zu, bei einer Zugewinngemeinschaft (gilt dann, wenn nichts anderes vereinbart wurde) ein weiteres Viertel. Familien- und Erbrecht