FHU Recht

Bis in die heutige Zeit ist der wichtigste Pfeiler des Vertragsrechts der altrömische Grundsatz „pacta sunt servanda", nach dem Verträge einzuhalten sind. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildet das Rechtsinstitut der Störung der Geschäftsgrundlage. Zivilrecht
Wenn mehrere Erben eines Erblasser das Erbe angenommen haben, bilden sie eine sog. Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass die Erben nun mit Blick auf den Übergang des Nachlasses und der Nachlassverbindlichkeit eine sog. Erbrecht
Die Verpflichtung eines finanziell überforderten Bürgen ist unwirksam, wenn er in seiner Entscheidungsfreiheit und bei der Beurteilung der Risiken bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags erheblich beeinträchtigt wurde. Bank- und Kreditrecht
- Bei sachgrundlosen Befristungen ist teilweise die Anzahl der zulässigen Vertragsverlängerungen begrenzt (14 Abs. 2 TzBfG: höchstens dreimal). Gleiches gilt für die Gesamtdauer der Befristung (§ 14 Abs. Arbeitsrecht