FHU Recht

Vor allem die Sachgründe für die Befristung müssen dokumentiert werden, da die Beweislast hier beim Arbeitgeber liegt und somit im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Einzelheiten dargelegt und bewiesen werden müssen. Arbeitsrecht
Der Versicherer muss nachfragen, wenn der künftige Versicherungsnehmer bei der Antragstellung ersichtlich unvollständige Angaben macht. Unterlässt er dies, darf er bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mit Hinweis auf arglistige Täuschung vom Vertrag zurückzutreten. Versicherungsrecht
Ein Recht auf Abschlagszahlungen hat der Unternehmer nur, sofern solche ausdrücklich vereinbart wurden, und im Übrigen nur unter den Voraussetzungen des § 632a Abs. 1 BGB, d. h. für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung (gilt auch für eingebaute Materialien) durch den Unternehmer und zwar in der Höhe, in der der Besteller einen Wertzuwachs erlangt hat. Baurecht
Mit „Druckzuschlag" bezeichnet man das Zurückbehaltungsrecht eines Bestellers wegen Werkmängeln nach Fälligkeit des Werklohns. Er orientiert sich an dem angemessenen Wert der für die Beseitigung notwendigen Kosten (§ 641 Abs. Baurecht
- Bei sachgrundlosen Befristungen ist teilweise die Anzahl der zulässigen Vertragsverlängerungen begrenzt (14 Abs. 2 TzBfG: höchstens dreimal). Gleiches gilt für die Gesamtdauer der Befristung (§ 14 Abs. Arbeitsrecht