FHU Recht

Vor allem die Sachgründe für die Befristung müssen dokumentiert werden, da die Beweislast hier beim Arbeitgeber liegt und somit im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Einzelheiten dargelegt und bewiesen werden müssen. Arbeitsrecht
Der Versicherer muss nachfragen, wenn der künftige Versicherungsnehmer bei der Antragstellung ersichtlich unvollständige Angaben macht. Unterlässt er dies, darf er bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mit Hinweis auf arglistige Täuschung vom Vertrag zurückzutreten. Versicherungsrecht
- Bei sachgrundlosen Befristungen ist teilweise die Anzahl der zulässigen Vertragsverlängerungen begrenzt (14 Abs. 2 TzBfG: höchstens dreimal). Gleiches gilt für die Gesamtdauer der Befristung (§ 14 Abs. Arbeitsrecht
Wenn mehrere Erben eines Erblasser das Erbe angenommen haben, bilden sie eine sog. Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass die Erben nun mit Blick auf den Übergang des Nachlasses und der Nachlassverbindlichkeit eine sog. Erbrecht
Bis in die heutige Zeit ist der wichtigste Pfeiler des Vertragsrechts der altrömische Grundsatz „pacta sunt servanda", nach dem Verträge einzuhalten sind. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildet das Rechtsinstitut der Störung der Geschäftsgrundlage. Zivilrecht