FHU Recht

Eine Ehe kann dann geschieden werden, wenn die Ehepartner mindestens 1 Jahr getrennt voneinander leben. Im Normalfall beginnt die Trennung mit dem Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung. Das Gesetz lässt allerdings auch das Getrenntleben in der ehelichen Wohnung zu. Familienrecht
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Wirksamkeit einer solchen befristeten Veränderung einer Arbeitsbedingung richtet sich aber nicht nach §§ 14 ff. TzBfG. Die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen unterliegt als Allgemeine Geschäftsbedingung der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Arbeitsrecht
Vor allem die Sachgründe für die Befristung müssen dokumentiert werden, da die Beweislast hier beim Arbeitgeber liegt und somit im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Einzelheiten dargelegt und bewiesen werden müssen. Arbeitsrecht
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