Zwangsverwaltung

Seit Jahren werden Rechtsanwälte von FHU Recht als Zwangsveralter für notleidende Grundstücke bestellt.

Der Zwangsverwalter führt die Verwaltung selbständig und wirtschaftlich nach pflichtgemäßem Ermessen aus. Er ist jedoch an die Weisungen des Gerichts gebunden (§ 153 Abs. 1 ZVG, § 1 Abs. 2 ZwVwV). Wegen bestimmter Maßnahmen hat er die vorherige Zustimmung des Gerichts einzuholen (§ 10 ZwVwV).

Rechtlich tritt er in die Stellung des Eigentümers ein. Er hat gemäß § 152 Abs. 1 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Er muss alle beschlagnahmten Ansprüche geltend machen und die für die Verwaltung entbehrlichen Nutzungen und Zubehörstücke in Geld umsetzen.

Zu den Aufgaben des Verwalters gehören:

  • Zahlung der laufenden öffentlichen Lasten und Gebäudeversicherungsprämien,
  • notwendige Reparaturmaßnahmen am Gebäude,
  • Fortführung eines auf dem Grundstück befindlichen Gewerbebetriebs des Schuldners (z.B. Parkhaus, Gaststätte) durch entsprechende Verpachtung; entscheidend soll sein, wie eng die gewerbliche Tätigkeit des Schuldners mit dem beschlagnahmten Grundstück verknüpft ist,
  • Übernahme bestehender Miet- und Pachtverträge (§ 152 Abs. 2 ZVG),
  • Abrechnung der Betriebskosten bei Mietobjekt auch für solche Abrechnungszeiträume, die vor der Bestellung des Verwalters liegen, sofern eine etwaige Nachforderung von dieser Beschlagnahme erfasst wird,
  • Herausgabe der vom Mieter geleisteten Mietkaution, auch wenn diese dem Verwalter nicht von dem Vermieter ausgehändigt worden ist,
  • rechtzeitige Kündigung gegenüber Mieter, der sich in Zahlungsverzug befindet,
  • Abschluss neuer Miet- und Pachtverträge bei leer stehenden Gebäuden (§ 6 ZwVwV; die frühere grundsätzliche Beschränkung der Laufzeit neuer Mietverträge auf ein Jahr ist entfallen).

Diese Erfahrungen und Organisation der logistischen Arbeitsabläufe mit erfahrenen Fachpersonal gewährleisten eine juristische rundum Betreuung ihrer Immobilien.

Fragen zu:

Sind Medienfonds für den durchschnittlichen Anleger geeignet?

Medienfonds, auch Filmfonds genannt, sind in den 90er Jahren und in den Anfangsjahren 2000 im großen Stil an Anleger vertrieben worden. Allein DCM hat insgesamt 3 Medienfonds (IMF 1 bis 3) mit einem Gesamteigenkapital in Höhe von 380 Mio. Kapitalanlagerecht

Was muss man bei einer Nebenkostenabrechnung alles beachten?

Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr seine Rechtsprechung zum Thema Betriebskostenabrechnung weiter ausgebaut. Viele Urteile rund um das ThemaBetriebskosten hat der BGH 2008 gefällt. Abrechnung nach dem Abflussprinzip ist zulässig Der Vermieter kann - unabhängig vom Verbrauch - all die Kosten auf die Mieter umlegen, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum tatsächlich belastet wurde. Mietrecht

Können auch einzelne Arbeitsbedingungen befristet werden?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Wirksamkeit einer solchen befristeten Veränderung einer Arbeitsbedingung richtet sich aber nicht nach §§ 14 ff. TzBfG. Die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen unterliegt als Allgemeine Geschäftsbedingung der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Arbeitsrecht

Was passiert,wenn mein Softwarelieferant in die Insolvenz geraet?

Schützen sie sich durch eine ESCROW Treuhand Vereinbarung.   Software Escrow wird immer zwingender !   In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit sollten Unternehmen  ihre Investitionen in hochwertige Software durch einen Software- ESCROW- Vertrag abzusichern. Softwarerecht

Was ist bei mehreren Erben zu beachten?

Wenn mehrere Erben eines Erblasser das Erbe angenommen haben, bilden sie eine sog. Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass die Erben nun mit Blick auf den Übergang des Nachlasses und der Nachlassverbindlichkeit eine sog. Erbrecht

#V1+1