Zivilrecht

Fragen und Antworten zu Zivilrecht

Kann die Vertragsgrundlage bei einem Vertrag wegfallen?

 

Bis in die heutige Zeit ist der wichtigste Pfeiler des Vertragsrechts der altrömische Grundsatz „pacta sunt servanda", nach dem Verträge einzuhalten sind. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildet das Rechtsinstitut der Störung der Geschäftsgrundlage. Es wird in großer Argumentationsnot gerne bemüht, greift aber nicht wirklich oft.

§ 313 BGB regelt, wann von einer Störung der Geschäftsgrundlage auszugehen ist. Eine solche Störung hat die folgenden 4 Voraussetzungen:

  • Anwendbarkeit, Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten (wie Unmöglichkeit, Verzug etc.),
  • bestimmte Umstände sind Grundlage, aber nicht Inhalt eines Vertrages geworden,
  • schwerwiegende Veränderung der Umstände nach Vertragsschluss oder gemeinsamer Irrtum aller Vertragsparteien über wesentliche Umstände bei Vertragsschluss und
  • das Festhalten am Vertrag ist unzumutbar. 

Erst ist alles andere zu versuchen

Es ist stets erst zu versuchen, durch die Auslegung eines Vertrages eine unveränderte Vertragsfortführung herbeizuführen. Die Vertragsauslegung hat stets Vorrang vor einer Vertragsanpassung oder einem Rücktritt nach § 313 BGB.

Die zweite vorrangige Variante ist Unmöglichkeit einer Leistung: Während die Unmöglichkeit den Fall des "Nicht-Könnens" erfasst, beschäftigt sich die Störung der Geschäftsgrundlage mit dem "Können-aber-nicht-zumutbar-sein".

 

Fragen zu:

Was beinhaltet/bezweckt der „Druckzuschlag"?

Mit „Druckzuschlag" bezeichnet man das Zurückbehaltungsrecht eines Bestellers wegen Werkmängeln nach Fälligkeit des Werklohns. Er orientiert sich an dem angemessenen Wert der für die Beseitigung notwendigen Kosten (§ 641 Abs. Baurecht

Können auch einzelne Arbeitsbedingungen befristet werden?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Wirksamkeit einer solchen befristeten Veränderung einer Arbeitsbedingung richtet sich aber nicht nach §§ 14 ff. TzBfG. Die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen unterliegt als Allgemeine Geschäftsbedingung der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Arbeitsrecht

Haft wegen Verstoß gegen Schulpflicht? Anklage muss neu verhandelt werden

Das OLG Frankfurt wies die Sache in dem Fall der Schulverweigerer aus Hessen zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurück. Diese hatte die Eltern zu je 3 Monaten Haft verurteilt, ohne alle Details zu hinterfragen. Strafrecht

Wie sind Verbraucher künftig gegen eine nicht rechtzeitige Herstellung abgesichert und welche Besonderheiten gelten sonst noch für sie?

Verbraucher dürfen für alle Werkleistungen die erste Abschlagszahlung davon abhängig machen, dass sie vom Unternehmer eine Sicherheit (5 % der vereinbarten Vergütung) für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel erhalten (§ 632a Abs. Baurecht

Kann die Vertragsgrundlage bei einem Vertrag wegfallen?

  Bis in die heutige Zeit ist der wichtigste Pfeiler des Vertragsrechts der altrömische Grundsatz „pacta sunt servanda", nach dem Verträge einzuhalten sind. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildet das Rechtsinstitut der Störung der Geschäftsgrundlage. Zivilrecht

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