Der Traum von der eigenen Eigentumswohnung kann schnell zum Alptraum werden.
Die mit dem Wohnungseigentum verbundenen gemeinsamen Rechte aber auch Pflichten führen oftmals zu zwangsläufigen Schwierigkeiten und Problemen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaften. Gleiches gilt auch in den vertraglichen Beziehungen zwischen der WEG-Gemeinschaft und der Verwaltung. Die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes führte zu wesentlichen Änderungen in der alltäglichen Praxis.
Wir stehen Ihnen kompetent und motiviert zur Seite und beraten sie in allen Rechtsfragen zum Thema:
- Teilungserklärung
- Teileigentum
- Gemeinschaftseigentum
- Sondereigentum
- Miteigentum
- Sondernutzungsrecht
- Gebrauchsregelung
- WEG Recht
- Zwangsvollstreckung

W Verbraucherinsolvenz
- Bei sachgrundlosen Befristungen ist teilweise die Anzahl der zulässigen Vertragsverlängerungen begrenzt (14 Abs. 2 TzBfG: höchstens dreimal). Gleiches gilt für die Gesamtdauer der Befristung (§ 14 Abs. Arbeitsrecht
Wenn mehrere Erben eines Erblasser das Erbe angenommen haben, bilden sie eine sog. Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass die Erben nun mit Blick auf den Übergang des Nachlasses und der Nachlassverbindlichkeit eine sog. Erbrecht
BGH entscheidet zur Aufklärungspflicht der Banken
Der BGH hat mit Datum vom 07.10.2008 (BGH XI ZR 89/07) erneut zu den Aufklärungspflichten der Banken bei Kapitalanlageberatungen entschieden. Kapitalanlagerecht
Mit „Druckzuschlag" bezeichnet man das Zurückbehaltungsrecht eines Bestellers wegen Werkmängeln nach Fälligkeit des Werklohns. Er orientiert sich an dem angemessenen Wert der für die Beseitigung notwendigen Kosten (§ 641 Abs. Baurecht