Ein drohendes Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis haben oft gravierende Folgen für den Betroffenen. FHU Recht berät Sie in diesem Zusammenhang umfassend zu allen Fragen rund um den Führerschein und vertritt Sie bei einem eingeleiteten Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und vor Gericht. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung insbesondere in den folgenden Bereichen:
Bußgeldverfahren / Bußgeld / Strafbefehl / Strafverfahren / Strafrecht / Ordnungswidrikeit / Bußgeldbescheid / Einspruch / Geldstrafe / Feiheitsstrafe / Bewährung / Verwarnung / Strafgericht / Strafverteidiger / Verteidiger / Punkte in Flensburg / Alkohol / Trunkenheit im Straßenverkehr / Trunkenheitsfahrt / Alkoholfahrt / Drogen / BTM / Betäubungsmittel / MPU / Unfallflucht / Fahrerflucht / Fahren ohne Fahrerlaubnis / Gefährdung des Straßenverkehrs / Nötigung / Körperverletzung / Tötung im Straßenverkehr / Geschwindigkeitsübertretung / Rotlichtverstoß / Vorfahrtsverletzung / Fahrverbot / PKW Beschlagnahme / EU-Führerschein / Führerscheinentzug / Führerschein Beschlagnahme / Neuerteilung Führerschein / Sperrfrist / Führerschein auf Probe / Führerscheinrecht / Auflage Führerscheinbehörde / Fahrerlaubniserteilung
Fragen und Antworten zu Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht
Was tun, bei einem defektem Parkautomaten?
Wie ist die Lage, wenn der Parkscheinautomat nicht funktioniert? In diesem Fall darf der Autofahrer grundsätzlich auch ohne ein entsprechendes Parkticket parken. Er darf die angegebene Höchstparkdauer allerdings nicht überschreiten und hat daher eine Parkscheibe zu verwenden (§ 13 Abs.1 StVO).
Eine weitere ungeschriebene Voraussetzung ist, dass sich in der Nähe des defekten Automaten nicht noch weitere, funktionierende Automaten befinden, die ebenfalls genutzt werden könnten.
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