FHU Recht

Bis in die heutige Zeit ist der wichtigste Pfeiler des Vertragsrechts der altrömische Grundsatz „pacta sunt servanda", nach dem Verträge einzuhalten sind. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildet das Rechtsinstitut der Störung der Geschäftsgrundlage. Zivilrecht
Das OLG Frankfurt wies die Sache in dem Fall der Schulverweigerer aus Hessen zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurück. Diese hatte die Eltern zu je 3 Monaten Haft verurteilt, ohne alle Details zu hinterfragen. Strafrecht
Der Versicherer muss nachfragen, wenn der künftige Versicherungsnehmer bei der Antragstellung ersichtlich unvollständige Angaben macht. Unterlässt er dies, darf er bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mit Hinweis auf arglistige Täuschung vom Vertrag zurückzutreten. Versicherungsrecht
BGH entscheidet zur Aufklärungspflicht der Banken Der BGH hat mit Datum vom 07.10.2008 (BGH XI ZR 89/07) erneut zu den Aufklärungspflichten der Banken bei Kapitalanlageberatungen entschieden. Kapitalanlagerecht
- Bei sachgrundlosen Befristungen ist teilweise die Anzahl der zulässigen Vertragsverlängerungen begrenzt (14 Abs. 2 TzBfG: höchstens dreimal). Gleiches gilt für die Gesamtdauer der Befristung (§ 14 Abs. Arbeitsrecht