Ein Insolvenzverfahren ist längst auch für die Privatperson kein anrüchiges Verfahren mehr. Ganz im Gegenteil, es ist der Wille des Gesetzgebers nicht nur Unternehmen sondern jeden Bürger bei einer meist unverschuldeten Überschuldung durch eine Schuldenbefreiung einen neuen Start ins wirtschaftliche Leben zu ermöglichen.
FHU Recht hat sich seit Jahren auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und begleitet das Insolvenzverfahren vom außergerichtlichen Vergleichsverfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.
Sie erhalten eine umfassende Schuldnerberatung., die selbstverständlich die Prüfung des Schutzes von vorhandenem privaten Eigentums vor dem Zugriff der Gläubiger umfasst. Das Mandat wird ohne Wartezeit bei uns bearbeitet. In der Regel sind wir daher in der Lage, zeitnah, innerhalb von 2 Monaten das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen, ggf. Ihren Antrag auf Insolvenzeröffnung zu bearbeiten und zu stellen. Hierin liegt einer unserer Vorteile gegenüber den öffentlichen Schuldnerberatungsstellen, die in der Regel Wartezeiten von mehr vielen Monaten haben.
Speziell für diese Mandatsbearbeitung entwickelte interaktive Software ermöglicht uns den ständigen Kontakt mit dem Mandanten.
Fragen und Antworten zu Verbraucherinsolvenz
Wie lange dauert es bis ich schuldenfrei bin?
Wenn Sie in die Privatinsolvenz gehen, dauert die Schuldenbereinigung im Regelfall 6 Jahre.
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