Unfallregulierung durch Experten:
Nach einem Unfall sollten Sie als erstes Ihren Anwalt kontaktierten. Nur so ist Ihre nachhaltige Interessenvertretung gewährleistet. Oftmals ist die Haftungsfrage nicht eindeutig bzw. die Versicherung stellt sich auf einen anderen Standpunkt. In der Regel versuchen die beteiligten Versicherungen den zu ersetzenden Schaden so gering wie möglich zu halten.
Über Call-Center wird eine schnelle Regulierung versprochen, ohne daß alle Schadenspositionen nachhaltig und ausreichend berücksichtigt werden.
Der Unfallteilnehmer ist allein kaum in der Lage, seine Chancen richtig einzuschätzen. Es ist deswegen wichtig, folgende Fragen von einem Anwalt klären zu lassen:
- Wie sichere ich am Unfallort Beweise?
- Brauche ich bei klarer Sachlage anwaltlichen Beistand?
- Wer haftet für einen eingetretenen Schaden?
- Welche Schadenspositionen werden erstattet?
- Wir nennen nur einige Beispiele:
- Haushaltshilfekosten bei Verletzungen auch wenn keine Haushaltshilfe eingestellt wird.
- Renten bei Folgeschäden.
- Gewinn- und Erwerbsausfallschäden.
- Kosten für Krankenhausbesuche etc.
Diese und weitere Fragestellungen können Sie in einem Gespräch mit uns klären. Rufen Sie uns einfach an.
Übrigens: Die Anwaltskosten werden bei einem unverschuldeten Unfall von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt.
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, gültig ab dem 01.07.2008, ermöglicht es Unternehmen zusätzlich zu den üblichen Werkstattleistungen auch rechtliche Hilfe bei Versicherungsfragen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen zu geben. Für Werkstätten ist es natürlich attraktiv, Kunden ein umfassendes Dienstleistungspaket anzubieten und mit einer Unfallregulierung und Schadenabwicklung zu werben. Natürlich sollten Werkstätten sich dabei auf den technischen Bereich beschränken und die rechtliche Abwicklung zusammen mit einen Rechtsanwalt durchführen.
Eine von FHU Recht entwickelte interaktive Schadensanalyse und Schadensaufbereitung gewährleistet dabei eine für den Mandanten optimale Schadenswiedergutmachung.
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