Die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers ist bei einem eingeleiteten Strafverfahren dringend zu empfehlen, da nur auf diesem Wege eine optimale Strafverteidigung von Beginn an gewährleistet ist. Dem juristischen Laien sind die strafprozessualen Regeln und rechtlichen Möglichkeiten seiner Verteidigung oft nicht bekannt, was zu erheblichen Rechtsnachteilen für den Betroffenen führen kann. Unsere Anwaltskanzlei übernimmt Strafverteidigungen u.a. beim Vorwurf folgender Straftatbestände und Strafsachen:
Zu den weiteren Aufgaben eines Strafverteidigers gehören u.a. auch:
- Körperverletzung
- Fahrlässige Körperverletzung
Unfallflucht / Fahren ohne Führerschein / Trunkenheit im Verkehr / Betäubungsmittel ( BTM ) / Strassenverkehrsgefährdung / Nötigung / Drohung / Freiheitsberaubung / Diebstahl / Unterschlagung / Raub / Erpressung / Begünstigung / Strafvereitlung / Hehlerei / Geldwäsche / Betrug / Keditbetrug / Untreue / Urkundenfälschung / Sachbeschädigung / Brandstiftung / Bestechung / Vorteilsgewährung / Beleidigung / Üble Nachrede / Verleumdung / Totschlag / Mord / Fahrlässige Tötung / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte / Hausfriedensbruch / Geldfälschung / Falschaussage / Meineid / Haftbefehl / Hausdurchsuchung / Haftstrafe / Untersuchungshaft / Geldstrafe / Bewährung / Jugendstrafe / vorläufige Festnahme
Strafverteidiger
Fragen und Antworten zu Strafrecht
Haft wegen Verstoß gegen Schulpflicht? Anklage muss neu verhandelt werden
Das OLG Frankfurt wies die Sache in dem Fall der Schulverweigerer aus Hessen zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurück. Diese hatte die Eltern zu je 3 Monaten Haft verurteilt, ohne alle Details zu hinterfragen. Dauerhaft und hartnäckig gegen Schulpflicht verstoßen: 3 Monaten ohne Bewährung? Die Angeklagten sind Eltern von vier schulpflichtigen Kindern und wurden vom Amtsgericht Eschwege im Mai 2007 wegen dauerhaftem und hartnäckigem Verstoß gegen die Schulpflicht zu Geldstrafen verurteilt. Die Eltern unterrichteten ihre Kinder aus religiösen Gründen selbst. Die Staatsanwaltschaft legte eine auf den Strafausspruch beschränkte Berufung ein, woraufhin das Landgericht Kassel mit Urteil vom 18.06.2008 die Angeklagten zu je einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten ohne Bewährung verurteilte. Die Revision der Angeklagten beim OLG Frankfurt war erfolgreich.
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