Im Sozialrecht drehen sich die Probleme vorwiegend um die Frage, welche finanziellen und persönlichen Hilfestellungen diejenigen Menschen in Anspruch nehmen können, die ihren Lebensunterhalt aufgrund von Arbeitsplatzverlust oder Krankheit nicht mehr selber erwirtschaften können.
Das Arbeitsrecht und Sozialrecht sind eng verzahnt.
Z.B. haben eine Kündigung oder Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses nicht selten negative Auswirkungen auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld I und II, die bedauerlicherweise oftmals nicht bedacht werden, dafür aber tiefe finanzielle Einschnitte zur Folge haben können..
Einschnitte, die bei rechtzeitiger Einschaltung eines Ihnen verpflichteten Rechtsanwaltes, oftmals verhindert oder gemildert werden können.
Die umfassende Betreunung durch FHU Recht von Mandanten vor und im Insolvenzverfahren führen immer mehr zur Notwendigkeit juristischen Beistandes, um den notwendigen Lebensunterhalt gegenüber dem Staat durch zu setzen.
FHU Recht vertritt sie bei der Durchsetzung von
- Leistungsansprüchen auf Arbeitslosengeld I gegen die Bundesagentur für Arbeit
- Leistungsansprüchen auf Arbeitslosengeld II gegen das JobCenter
- Ansprüchen auf einmalige und dauerhafte Sozialhilfeleistungen
- Ansprüchen gegenüber Berufsgenossenschaften auf Verletztengeld, Verletztenrente und aufgrund Berufskrankheit
- Rentenansprüchen gegenüber Rentenversicherungsträgern
- Ansprüchen aus der Pflegeversicherung
- Ansprüchen imKrankenversicherungsrecht
FHU Recht

