Auch die "Halbgötter in weiß" machen Fehler. Doch dann Ansprüche durchzusetzen, die daraus entstanden sein könnten, ist häufig schwierig. Doch mit uns an Ihrer Seite wird auch dieses bald kein Problem mehr darstellen. Ob nun ein Behandlungsfehler vorliegt oder Sie anderweitig mit Ihrem Arzt oder Apotheker im Streit liegen, wir beraten Sie.
Fragen und Antworten zu Medizin- und Arzthaftungsrecht
Mein Arzt hat mich zwar behandelt, aber ich bin nicht gesund geworden. Muss ich seine Rechnung trotzdem bezahlen?
Ja. Bei der Behandlung von Erkrankungen oder Verletzungen handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB, der den Arzt nur zur Erbringung der Dienstleistung (hier: die Behandlung), nicht jedoch zum Erfolg (hier: die Gesundung) verpflichtet.
Eine Ausnahme gilt für medizinisch nicht notwendige Behandlungen. Dieses sollte im Einzelfall mit juristischer Begleitung geprüft werden.
Ich möchte nicht, dass ich künstlich am Leben erhalten werde. Wie kann ich das erklären?
Mit einer so genannten "Patientenverfügung" können Sie erklären, dass Sie in einer entsprechenden Situation nicht künstlich am Leben erhalten werden möchten. Wie Sie diese am besten gestalten, erklärt einer unserer Anwälte Ihnen sehr gerne.
Meine Krankenkasse möchte meine Arztrechnung nicht übernehmen, da sie dem Arzt Abrechnungsfehler vorwirft. Muss ich diese Rechnung jetzt selbst bezahlen?
Dieses ist eine Streitigkeit zwischen Ihrer Krankenkasse und dem behandelnden Arzt. Vorsicht ist jedoch bei privaten Krankenkassen geboten. Hier sollten Sie sich von Ihrer Krankenkasse einen Kosten- und Heilplan genehmigen lassen. Sollte dieser eingeschränkt werden, ist es Ratsam, dieses mit einem unserer Anwälte zu besprechen.
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