Eine Immobilie bringt viel Arbeit mit sich, sei sie nun neu gebaut oder vom Vorbesitzer gekauft - was es dabei alles zu beachten gilt, verraten wir Ihnen gerne. Und auch bei der Vermietung oder bei Problemen mit Mietern oder dem Vermieter greifen wir Ihnen helfend unter die Arme, um ein friedliches Miteinander wiederherzustellen und um Ihre Interessen vor Gericht durchzusetzen.
Fragen und Antworten zu Immobilien- und Mietrecht
Sind die entstehenden Mehrkosten nach der neuen Trinkwasserverordnung umlagefähig?
Nach Auffassung der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Nordrhein und Westfalen können die Kosten nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 a), Nr. 5 a) bzw. Nr. 6 a) der Betriebskostenverordnung umgelegt werden, sofern im Mietvertrag vereinbart. Auch das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen bezeichnet die Untersuchungskosten auf seiner Homepage als umlagefähig. Gegenteilger Meinung ist der Mieterverein.
Kann ich ein Grundstück mit einem einfachen, schriftlichen Vertrag kaufen?
Nein. Gemäß § 873 Abs. 2 BGB kann ein Grundstück nur aufgrund eines notariell beurkundeten Vetrages veräußert werden.
Wie bin ich abgesichert, falls der Bauunternehmer, der mein Haus baut, pleite geht?
Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung gibt es eine so genannte Fertigstellungsbürgschaft. Auch kann vereinbart werden, dass die Zahlungen jeweils nur nach Baufortschritt geleistet werden. Dabei sollten Sie Ihren Bauvertrag auf jeden Fall juristisch prüfen lassen.
Wie viel Mietzins ist angemessen?
Das lässt sich pauschal leider nicht sagen, da die Höhe einer angemessenen Miete von vielen Faktoren abhängt: Wohngegend, Wohnungsgröße, Ausstattung, Zustand u. a. Bei Streitigkeiten kann Ihnen einer unserer Anwälte im persönlichen Gespräch gerne weiterhelfen. Auch prüfen wir gerne Ihre Nebenkostenabrechnung auf Verstöße gegen die Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung der formellen Verteilungsmaßstäbe.
FHU Recht

