Handels- und Gesellschaftsrecht

Dieses umfasst neben dem Recht der Handelsgeschäfte, dem internationalen Kaufrecht in besonderem Umfang auch

  • das Recht der Personengesellschaften und Einzelfirmen (GbR; OHG; KG; GmbH & Co KG; Ldt. & Co KG; e.K. u.a.)
  • das Recht der Kapitalgesellschaften einschließlich der ausländischen Formen (AG; GmbH; Ldt)
  • das Recht der Umwandlung und den Rechtsformenwechsel
  • Recht der Handelsvertreter

Wir beraten und vertreten umfassend auf dem Gebiet des Handels - und Gesellschaftsrecht.

Insbesondere liegt einer unserer Schwerpunkte auf der umfassenden Beratung und Gestaltung von Unternehmen in der Gründungsphase, der Gestaltung von Firmenzusammenschlüssen und Handelskooperationen sowie der Firmennachfolgeplanung.

Hier arbeiten wir zusammen in einem Netzwerk von Spezialisten auf dem Gebiet des Steuerrechtes und der Fördermittelbeschaffung sowie Notariaten.

Fragen zu:

Wann ist eigentlich eine Bürgschaft sittenwidrig ?

Die Verpflichtung eines finanziell überforderten Bürgen ist unwirksam, wenn er in seiner Entscheidungsfreiheit und bei der Beurteilung der Risiken bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags erheblich beeinträchtigt wurde. Bank- und Kreditrecht

Wie weist man dem Finanzamt die betriebliche Nutzung des Pkws nach ?

  Vorsteuerabzug bei betrieblicher Nutzung eines Pkw unter 10 % Wird der Pkw zu weniger als 10 % betrieblich genutzt, steht dem Unternehmer kein Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten zu. Die Nutzung unter 10 % muss das Finanzamt aber erst einmal nachweisen und bei lfd. Steuerrecht

Was bedeutet eine Gesamthandsgemeinschaft?

Das die Erben eine Gesamthandsgemeinschaft sind, bedeutet dass sie den gesamten Nachlass gemeinsam verwalten und nicht jeder Erbe bestimmte Bruchstücke erhält. Jeder Nachlassgegenstand gehört also allen Erben gemeinsam. Erbrecht

Können auch einzelne Arbeitsbedingungen befristet werden?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Wirksamkeit einer solchen befristeten Veränderung einer Arbeitsbedingung richtet sich aber nicht nach §§ 14 ff. TzBfG. Die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen unterliegt als Allgemeine Geschäftsbedingung der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Arbeitsrecht

Wie lange dauert es bis ich schuldenfrei bin?

W Verbraucherinsolvenz

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