Forderungsmanagement
FHU Recht vertritt seit Jahren große Handelshäuser zur Durchsetzung ihrer Forderungen. Langjährig geschultes Fachpersonal wickelt das gesamte Mahn- und Zwangsvollstreckungswesen, incl. der Einholung von Wirtschaftsauskünften, Nachforschungen über den Aufenthalt der Schuldner ab. Die Realisierung von Forderungen werden neben der juristischen Durchsetzbarkeit auch nach betriebswirtschaftlicher Werthaltichkeit im Interesse des Mandaten geprüft.

Die Verpflichtung eines finanziell überforderten Bürgen ist unwirksam, wenn er in seiner Entscheidungsfreiheit und bei der Beurteilung der Risiken bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags erheblich beeinträchtigt wurde. Bank- und Kreditrecht
Mit „Druckzuschlag" bezeichnet man das Zurückbehaltungsrecht eines Bestellers wegen Werkmängeln nach Fälligkeit des Werklohns. Er orientiert sich an dem angemessenen Wert der für die Beseitigung notwendigen Kosten (§ 641 Abs. Baurecht
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Software Escrow wird immer zwingender !
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit sollten Unternehmen ihre Investitionen in hochwertige Software durch einen Software- ESCROW- Vertrag abzusichern. Softwarerecht
Verbraucher dürfen für alle Werkleistungen die erste Abschlagszahlung davon abhängig machen, dass sie vom Unternehmer eine Sicherheit (5 % der vereinbarten Vergütung) für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel erhalten (§ 632a Abs. Baurecht
Ein Recht auf Abschlagszahlungen hat der Unternehmer nur, sofern solche ausdrücklich vereinbart wurden, und im Übrigen nur unter den Voraussetzungen des § 632a Abs. 1 BGB, d. h. für eine
vertragsgemäß erbrachte Leistung (gilt auch für eingebaute Materialien) durch den Unternehmer und zwar in der Höhe, in der der Besteller einen Wertzuwachs erlangt hat. Baurecht
