Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder einer Familie zueinander und zu Dritten.
Dazu gehören folgende Punkte:
- Scheidung oder Aufhebung einer Ehe
- Unterhaltsansprüche des Ehegatten
- indesunterhalt
- Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft
- Ehevertrag
- Regelung der elterlichen Sorge
- Versorgungsausgleich
- Hausratverteilung
- Adoption
- Betreuung und Vormundschaft
Hierraus wird deutlich, dass der Bereich Familienrecht eine weites Feld darstellt. Eine kompetente Vertretung ist also unabbringlich. Diese bieten ihnen der Rechts- und Fachanwalt für Familienrecht. Eine umfassende Zusatzausbildung und eine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung, an regelmäßigen Fortbildungen teilzunehmen, gewähleistet eine qualifizierte und optimale rechtliche Vertretung.
Als kompetente Rechts- und Fachanwälte werden wir bereits im Vorfeld einer Scheidung für Sie tätig. Ganz individuell nach Ihrer Situation entwickeln wir mit Ihnen Abwehrstrategien, um Sie vor unbegründeten Forderungen Ihres Ehepartners zu bewahren. Außerdem errechnen wir Ihre bzw. die Unterhaltsansprüche Iher Kinder an den Ehepartner. Bei Streitigkeiten, beispielsweise über die Aufteilung des Hausrates oder des gemeinsamen Vermögens, beraten wir Sie kompetent. Dabei kann ein zeitlich geschickt eingereichter Scheidungsantrag einen erheblichen finanziellen Vorteil bringen. Aber auch das Geltendmachen von Unterhaltsansprüchen nichtehelicher Kinder gegenüber dem Vater nimmt an immer größer werdender Bedeutung an.
Fragen und Antworten zu Familienrecht
Wann kann eine Ehe geschieden werden?
Eine Ehe kann dann geschieden werden, wenn die Ehepartner mindestens 1 Jahr getrennt voneinander leben. Im Normalfall beginnt die Trennung mit dem Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung. Das Gesetz lässt allerdings auch das Getrenntleben in der ehelichen Wohnung zu.
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