In Deutschland kommt es immer häufiger vor, dass die Ehe scheitert und geschieden werden soll. Doch damit kommen sehr viele komplexe Dinge auf Sie zu: Unterhalt, im Falle von Kindern Sorge- und Umgangsrecht und Weiteres. Damit Sie in dieser schweren Zeit sich nicht auch noch darum kümmern müssen, bieten wir Ihnen unser Wissen über die rechtlichen Belange gern zur Verfügung, beraten Sie und gehen mit Ihnen durch die Gerichtswege.
Immer wieder ist es unschön, wenn Personen versterben, die einem nahe stehen. Doch häufig geschieht es dann, dass die Erben untereinander zerstritten sind. Das Erbrecht ist dann recht kompliziert, doch wir stehen Ihnen gerne bei, Ihre Erbstreitigkeiten beizulegen.
Fragen und Antworten zu Familien- und Erbrecht
Ich habe kein Testament. Wer erbt?
Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Demnach steht die Hälfte Ihres Vermögens Ihrem Ehepartner zu, bei einer Zugewinngemeinschaft (gilt dann, wenn nichts anderes vereinbart wurde) ein weiteres Viertel. Der Rest fällt Ihren Kindern zu.
Ich möchte nicht, dass mein Sohn erbt, nicht einmal den Pflichtteil. Geht das?
Zunächst einmal ist zu erkennen, dass dafür ein Testament notwendig ist, in dem Sie Ihren Sohn vom Erbe ausschließen. Damit steht ihm nur noch der Pflichtteil zu. Um auch diesen auszuschließen, muss er sich als erbunwürdig erwiesen haben, das heißt, es muss ein gravierendes Fehlverhalten Ihres Sohnes Ihnen gegenüber vorgelegen haben.
Meine geschiedene Gattin möchte nicht, dass ich Umgang mit meinem Sohn habe. Kann ich mich dagegen wehren?
Sie können das Familiengericht anrufen und auf Umgangsrecht klagen. Dieses wird in der Regel dann gewährt, wenn dadurch keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Wir haben einen Ehevertrag, der ausschließt, dass ich meiner Gattin Unterhalt bezahlen muss, sollte sie mich betrügen. Dieser Fall ist nun eingetreten. Ist dieser Passus durchsetzbar?
Es könnten Gründe vorliegen, die den Ehevertrag unwirksam werden lassen. Dieses lässt sich jedoch nur im Einzelfall klären.
Wir leben getrennt und sind (noch) nicht geschieden. Muss mein Mann trotzdem Unterhalt zahlen?
Es kann ein Anrecht auf Trennungsunterhalt bestehen, sowie auf den Versorgungsunterhalt. Dabei sind jedoch die im Einzelfall gegebenen Tatsachen zu berücksichtigen. Es sollte daher ein persönliches Gespräch mit einem unserer Anwälte gesucht werden.
FHU Recht
