Im Arbeitsrecht helfen wir Ihnen gerne, wenn Ihr Arbeitgeber Sie beispielsweise zu unrecht abgemahnt oder gar gekündigt haben sollte. Aber auch, wenn Sie glauben, dass Ihr Arbeitsvertrag in irgendeiner Art und Weise unkorrekt gestaltet sei, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Das Sozialrecht behandelt das Sozialwesen in der Bundesrepublik Deutschland. So ist es das Rechtsgebiet der Krankenversicherungen, des Rentenwesens und anderer Sozialleistungen. Sollten Sie darüber in Streit mit der zuständigen Behörde geraten, kümmern wir uns für Sie auch gerne darum.
Fragen und Antworten zu Arbeits- und Sozialrecht
Schadensersatz, wenn Arbeitnehmer die Kündigungsfristen nicht einhalten ?
In der Praxis muss der Arbeitgeber entstandene Schäden im Streitfall vor dem Arbeitsgericht darlegen und nachweisen. Das gestaltet sich fast immer sehr schwierig bis unmöglich
Welche Kündigungsfristen muss ich als Arbeitnehmer, bzw. als Arbeitgeber beachten?
Kündigungsfristen richten sich nach § 622 BGB. Demnach ist für eine Kündigung, die vom Arbeitgeber ausgeht, die Betriebszugehörigkeit zu beachten. Gemäß § 622 Abs. 2 BGB gelten dabei jedoch nur die Zeiten, die der Angestellte nach seinem 25. Geburtstag dem Betrieb angehörte.
Möchten Sie als Arbeitnehmer kündigen, so dürfen Sie dieses regelmäßig mit Frist von einem Monat zum 15. oder Ende eines Monats tun, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 622 Abs. 1 BGB). Diese Vereinbarungen dürfen jedoch keine längeren Fristen als die in § 622 Abs. 2 genannten enthalten. (§ 622 Abs. 6 BGB).
Welchen Urlaubsanspruch habe ich?
Gemäß § 3 BUrlG beträgt der regelmäßige Urlaubsanspruch bei einer 40 Std.-Woche 24 Tage. Bei weniger Arbeitszeit ist der Urlaub anteilig zu gewähren.
Ich wurde fristlos gekündigt, jedoch nicht abgemahnt. Ist das rechtens?
Das kommt darauf an, warum gekündigt wurde. Wenn ein Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt, welches einen wichtigen Grund darstellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortgesetzt werden kann, kann der Arbeitgeber gemäß § 626 Abs. 1 BGB innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden dieses Verhaltens (Abs. 2) fristlos kündigen.
Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld und auf welches?
Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, es müssten im Einzelgespräch die besonderen Fakten des Falles besprochen werden.
Wie lange kann ich Kindergeld beziehen?
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird grundsätzlich Kindergeld bezahlt. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr noch weiter Kindergeld bezogen werden, wenn das Kind in einem Ausbildungsverhältnis steht.
Über weitere Möglichkeiten beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
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