Ein kleines Beispiel mit großer Wirkung:
Sie entscheiden sich zum Kauf einer kleinen Ferienimmobilie. Mit der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages und der Finanzierungsverträge mit der Bank geraten Sie unwillkürlich in die Fallstricke des Rechts. Die Kaufverträge, oftmals gekoppelt mit Bauerrichtungsverträgen, müssen Ihnen eine nachhaltige Sicherheit geben, damit die Ferienimmobilie, die Sie gekauft haben, auch tatsächlich errichtet wird und mangelfrei ist.
Und schon bewegen sie sich auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung, auf dem Gebiet des Gewährleistungsrechtes, des Werkvertragsrechtes und aller damit verbundenen Nebengesetze. Bei Abschluss des Finanzierungsvertrages geht es in der Regel um die Stellung von Sicherheiten in Form von Bürgschaften oder Abschluss von Kapitalversicherungen oder Fonds, die zur Tilgung des Kaufpreises abgeschlossen werden.
Sind diese Tilgungsinstrumente werthaltig, sind sie sicher, sind sie genügend geschützt?
Ist die Immobilie errichtet, werden Sie nach und nach letztlich noch mehr in die Verantwortung genommen. Jetzt geht es um steuerliche Aspekte:
Handelt es sich um Liebhaberei; haben Sie einen Gewerbetrieb errichtet oder erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
Dann muss der Vermietungsbetrieb organisiert werden.
Welche Verträge haben Sie abgeschlossen? Sind langfristige Verpflichtungen mit Betreibern abgeschlossen worden? Können Sie über Ihre Ferienimmobilie überhaupt bestimmen?
Schon befinden wir uns im Wohnungseigentumsrecht, in der Teilungserklärung der Gemeinschaftsordnung und bei den Gesellschafterbeschlüssen, wobei man schnell in das tiefste Gesellschaftsrecht eindringen muss.
Als nächstes müssen sie sich mit dem Marketing und der Werbung beschäftigen. Wie gestalte ich meine Werbung, wo und mit wem?
Dabei wird ihnen ständig auf die Finger gesehen. Unlauterer Wettbewerb droht bei der Gestaltung von Werbeanzeigen.
Urheberrechte, Markenrechte und Namensrechte sind bei jedem Internetauftritt akribisch zu prüfen, damit sie sich vor
Abmahnungen schützen.
Haben sie diese Schritte überwunden, müssen sie sich um die Organisation des Betriebes kümmern.
Werden sie plötzlich zum Arbeitgeber von Personal?
Alles Fragen mit denen sie sich beschäftigen und die sie auch rechtsverbindlich entscheiden müssen.
Wenn sie nun wirklich alles bedacht haben, kommt das nächste Problem auf sie zu. Die Miteigentümer in der Ferienanlage haben nicht so weitsichtig wie sie geplant und können ihre eingegangenen Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.
Wie steht es da mit ihrer Mithaftung für Verbindlichkeiten anderer an offenen Handwerkerrechnungen oder nicht gezahlten Rechnungen für Energieversorger?
Und schon befinden sie sich auf dem Gebiet der Not leidenden Immobilie. Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungen, Zwangsverwaltung bis hin zur Zwangsversteigerung, alles Themen, die auf sie zukommen können.
Damit ihre ursprüngliche Kaufentscheidung von Anfang an von Erfolg gekrönt ist, muss alles genau durchdacht sein.
Vertrauen sie auf unsere Erfahrungen. Wir beraten sie von A, wie Arbeitsrecht bis Z, Zwangsversteigerung.
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