Ihre Rechtsfragen sind unser Anliegen.

Ein kleines Beispiel mit großer Wirkung:

Sie entscheiden sich zum Kauf einer kleinen Ferienimmobilie. Mit der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages und der Finanzierungsverträge mit der Bank geraten Sie unwillkürlich in die Fallstricke des Rechts. Die Kaufverträge, oftmals gekoppelt mit Bauerrichtungsverträgen, müssen Ihnen eine nachhaltige Sicherheit geben, damit die Ferienimmobilie, die Sie gekauft haben, auch tatsächlich errichtet wird und mangelfrei ist.

Und schon bewegen sie sich auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung, auf dem Gebiet des Gewährleistungsrechtes, des Werkvertragsrechtes und aller damit verbundenen Nebengesetze. Bei Abschluss des Finanzierungsvertrages geht es in der Regel um die Stellung von Sicherheiten in Form von Bürgschaften oder Abschluss von Kapitalversicherungen oder Fonds, die zur Tilgung des Kaufpreises abgeschlossen werden.

Schwerpunkt Verbraucherinsolvenz

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Schwerpunkt Wirtschaftsrecht

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Schwerpunkt Familienrecht

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Sind diese Tilgungsinstrumente werthaltig, sind sie sicher, sind sie genügend geschützt?

Ist die Immobilie errichtet, werden Sie nach und nach letztlich noch mehr in die Verantwortung genommen. Jetzt geht es um steuerliche Aspekte:

Handelt es sich um Liebhaberei; haben Sie einen Gewerbetrieb errichtet oder erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

Dann muss der Vermietungsbetrieb organisiert werden.

Welche Verträge haben Sie abgeschlossen? Sind langfristige Verpflichtungen mit Betreibern abgeschlossen worden? Können Sie über Ihre Ferienimmobilie überhaupt bestimmen?

Schon befinden wir uns im Wohnungseigentumsrecht, in der Teilungserklärung der Gemeinschaftsordnung und bei den Gesellschafterbeschlüssen, wobei man schnell in das tiefste Gesellschaftsrecht eindringen muss.

Als nächstes müssen sie sich mit dem Marketing und der Werbung beschäftigen. Wie gestalte ich meine Werbung, wo und mit wem?

Dabei wird ihnen ständig auf die Finger gesehen. Unlauterer Wettbewerb droht bei der Gestaltung von Werbeanzeigen. Urheberrechte, Markenrechte und Namensrechte sind bei jedem Internetauftritt akribisch zu prüfen, damit sie sich vor Abmahnungen schützen.
Haben sie diese Schritte überwunden, müssen sie sich um die Organisation des Betriebes kümmern.

Werden sie plötzlich zum Arbeitgeber von Personal?

Alles Fragen mit denen sie sich beschäftigen und die sie auch rechtsverbindlich entscheiden müssen.

Wenn sie nun wirklich alles bedacht haben, kommt das nächste Problem auf sie zu. Die Miteigentümer in der Ferienanlage haben nicht so weitsichtig wie sie geplant und können ihre eingegangenen Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.

Wie steht es da mit ihrer Mithaftung für Verbindlichkeiten anderer an offenen Handwerkerrechnungen oder nicht gezahlten Rechnungen für Energieversorger?

Und schon befinden sie sich auf dem Gebiet der Not leidenden Immobilie. Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungen, Zwangsverwaltung bis hin zur Zwangsversteigerung, alles Themen, die auf sie zukommen können.

Damit ihre ursprüngliche Kaufentscheidung von Anfang an von Erfolg gekrönt ist, muss alles genau durchdacht sein.

Vertrauen sie auf unsere Erfahrungen. Wir beraten sie von A, wie Arbeitsrecht bis Z, Zwangsversteigerung.

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Fragen zu:

Was tun, bei einem defektem Parkautomaten?

Wie ist die Lage, wenn der Parkscheinautomat nicht funktioniert? In diesem Fall darf der Autofahrer grundsätzlich auch ohne ein entsprechendes Parkticket parken. Er darf die angegebene Höchstparkdauer allerdings nicht überschreiten und hat daher eine Parkscheibe zu verwenden (§ 13 Abs. Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht

Was passiert, wenn man bei dem Abschluss einer Versicherung falsche Angaben macht ?

Der Versicherer muss nachfragen, wenn der künftige Versicherungsnehmer bei der Antragstellung ersichtlich unvollständige Angaben macht. Unterlässt er dies, darf er bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mit Hinweis auf arglistige Täuschung vom Vertrag zurückzutreten. Versicherungsrecht

Wie unterscheidet man pfändbares und nicht pfändbares Einkommen ?

Pfändbare und unpfändbare Zusatzvergütungen | Keine Lohnpfändung oder Lohnabtretung von Beiträgen für die Altersvorsorge Bei einer Lohnpfändung oder Lohnabtretung muss der Arbeitgeber die Pfändungsfreibeträge in der Pfändungstabelle beachten. Verbraucherinsolvenz

Wie weist man dem Finanzamt die betriebliche Nutzung des Pkws nach ?

  Vorsteuerabzug bei betrieblicher Nutzung eines Pkw unter 10 % Wird der Pkw zu weniger als 10 % betrieblich genutzt, steht dem Unternehmer kein Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten zu. Die Nutzung unter 10 % muss das Finanzamt aber erst einmal nachweisen und bei lfd. Steuerrecht

Wann brauche ich während einer Scheidung zwei Anwälte?

Z Familienrecht